Karlheinz Busen MdB zieht gegen Ausgangssperre vor Bundesverfassungsgericht
Gestern wurde das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesgesetzblatt verkündet. Bestandteil dieses Gesetzes ist auch die öffentlich breit diskutierte Ausgangssperre von 22-5 Uhr. Herr Busen hat gemeinsam mit zahlreichen anderen Bundestagsabgeordneten der FDP Professor Dr. Thorsten Kingreen vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Universität Regensburg mit der Vertretung beauftragt, um Verfassungsbeschwerde gegen das o.g. Gesetz einzulegen. Der Schriftsatz mit der Verfassungsbeschwerde und dem Eilantrag wird voraussichtlich in der kommenden Woche vorliegen.
Der Münsterländer FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen erklärt hierzu:
„Gemeinsam mit zahlreichen Abgeordnetenkollegen ziehe ich gegen die Ausgangssperre vor das Bundesverfassungsgericht. Ausgangssperren haben keine nennenswerte Wirkung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens – das ist das Ergebnis wissenschaftlicher Erhebungen. Je intensiver ein Freiheitseingriff ist, desto wirkungsvoller müssen die Erfolge beim Kampf gegen Covid-19 sein. Die Bundesnotbremse führt mit den Ausgangssperren sogar zu mehr Kontakten. Wer etwa zur Vermeidung von Kontakten bislang besonders früh mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs war, muss wegen der Ausgangssperre nun volle Busse und Bahnen nutzen. Die Bundesregierung wurde sowohl durch Verfassungsexperten als auch durch eigene Mitarbeiter im Kanzleramt vor einer Verfassungswidrigkeit gewarnt. Nun bleibt uns nur der Weg vor das Bundesverfassungsgericht.“